Fachkräfte binden und finden und dabei die Betriebskosten senken – die Lösung

21.05.2013

Seit 1.1.2002 kann der Arbeitnehmer nach § 1a BetrAVG *) vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung (bAV) verlangen. Darin liegt eine Chance für Arbeitgeber dem allgegenwärtigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Wie bindet man damit Fachkräfte?

Dem Gesetzgeber ging es mit der Einführung der Entgeltumwandlung darum, die absehbare Unterdeckung der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Beispiel: Sanitärinstallateurmeister, 35 Jahre, Brutto 3.500 EUR, Netto 2.150 EUR (Ledig, kein Kind) – Rente mit 67 rund 1.400 EUR – Lücke monatlich 750 EUR

Beispiel: Monteur, 35 Jahre, Brutto 2.500 EUR, Netto 1.650 EUR (Ledig, kein Kind) – Rente mit 67 rund 1.100 EUR – Lücke monatlich 450 EUR

Wandelt dieser Mitarbeiter 150 EUR monatlich im Rahmen der Entgeltumwandlung um, kostet ihn das durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis nur rund 75 EUR. Der Mitarbeiter erhält zu Renten-beginn eine Rente von zusätzlich ca. 440  EUR. Die Rentenlücke wird annähernd geschlossen.

Der Arbeitgeber spart übrigens auch. Und zwar fast 30 EUR – rund 20 % Sozialabgabenersparnis, denn die Sozialversicherungsfreiheit wirkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese 30 EUR kann der Arbeitgeber als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Damit wird er aus Sicht nicht nur der Arbeitnehmer auch seiner sozialen Verantwortung gerecht. Denn die Ersparnis erzielt er nur durch die aktive Umwandlung von Gehalt seiner Arbeitnehmer in Altersversorgung.

So werden aus 75 EUR Aufwand des Arbeitnehmers schon 180 EUR Beitrag für die Altersversorgung. Das kostet den Betrieb durch die gesparten Sozialversicherungsbeiträge nichts.

Wenn der Arbeitgeber das Thema betriebliche Altersversorgung noch offensiver für die Bindung der Fachkräfte nutzen will, könnte er sich mit z.B. 50 % am Beitrag des Arbeitnehmers zur bAV beteiligen. 232 EUR, das sind in diesem Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. 116 EUR für den Arbeitgeber und 116 EUR für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hätte demnach im Beispiel gut 57 EUR monatlich selbst zu tragen und spart rund 45 EUR Sozialabgaben – so dass der Zuschuss letztlich nur gut 70 EUR kostet. Und die 116 EUR Zuschuss des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben. Das wären 116 EUR mehr Gehalt zwar auch aber die würden den Arbeitgeber 140 EUR kosten - wovon beim Arbeitnehmer Netto keine 60 EUR übrig bleiben.

Unter dem Strich: Der Mitarbeiter hat 232 EUR für seine Altersversorgung investiert, die ihn 57 EUR kosten. Und Netto hat er 18 EUR mehr, als würde sich der Arbeitgeber nicht beteiligen.

Ob für den Arbeitgeber eine Pflicht besteht, seine Mitarbeiter über das System der Entgeltumwandlung zu informieren oder nicht – die Vorteile für den Arbeitgeber sprechen für sich. Hierzu kann und sollte er sich Unterstützung bei den Dienstleistern des Fachverbandes holen.

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Mitarbeitende Ehegatten, die auf Minijobbasis tätig sind, können für bis zu 232 EUR monatlich mehr arbeiten, ohne den Status als Minijobber zu verlieren, wenn neben der Gehaltserhöhung eine Entgeltumwandlung vereinbart wird. Lassen Sie sich beraten.

 Der Partner des Fachverbandes zu diesem Thema:

Haas Versicherungsmakler GmbH
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Herr Haas, Herr Göttsch

*) Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung