Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Für Hausbesitzer hat sich seit dem 1. Januar 2013 einiges geändert, denn zu diesem Zeitpunkt fiel das in Deutschland geltende Monopol des Bezirksschornsteinfegermeisters. Und das hat Folgen: Ab diesem Jahr hat jeder die Möglichkeit einen Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Gleichzeitig können  viele Aufgaben, die bisher vom Schornsteinfeger erledigt werden mussten, auch von speziell qualifizierten SHK-Fachbetrieben übernommen werden.

Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ersetzt das von 1935 stammende und 1969 im Schornsteinfegergesetz verankerte Schornsteinfeger-Monopol. Beschlossen wurde das neue Gesetz bereits 2008, nachdem die EU mit einem Verfahren gedroht hatte. Die alte Regelung verstieß gegen die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Es wurde eine Übergangsfrist von vier Jahren vereinbart, die am Anfang nächsten Jahres ausläuft. Hauseigentümer profitieren von der neuen Regelung, da sie erstmals auch entsprechend qualifizierte SHK-Fachhandwerker mit Arbeiten beauftragen können, die bisher nur der Schornsteinfeger machen durfte.

Als Hilfestellung haben wir Ihnen im unten angefügten Dokument alle Punkte der Neuregelung zusammengestellt.