Recht

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Seit dem 1. April 2017 gilt ein neuer Tarifvertrag in Sachsen-Anhalt

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Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn.

Alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Mindestentgelt soweit sie nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen sind.

Hierzu hat der ZVSHK in Abstimmung mit unserem Arbeitskreis Recht einen Kurzleitfaden entwickelt, der die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes sowie Hinweise zu den Kontrollen der zuständigen Behörden der Zollverwaltung enthält.

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Das Thema Gewährleistung ist nicht so kompliziert, wie viele glauben. 

Über 90 % aller Gewährleistungsanzeigen haben mit Gewährleistung meistens – rechtlich gesehen – gar nichts zu tun. 

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Eine Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) 2013/83 verfolgt das Ziel, einen höheren Verbraucherschutz zu sichern und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu fördern.

 Was sich gut anhört, ist allerdings mit erheblichen zusätzlichen Risiken und Aufwendungen für die SHK-Betriebe verbunden...

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Haftungsübernahmevereinbarungen sind seit vielen Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um den SHK-Mitgliedsbetrieben unnötige Kosten und Papierkram zu ersparen. 

Der ZVSHK schließt mit Herstellern der SHK-Branche sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen (früher Gewährleistungsvereinbarungen) ab. Inhalt dieser Vereinbarungen ist es, dem SHK-Mitgliedsbetrieb einen Ersatz seiner Aufwändungen zu geben, die ihm deshalb entstehen, weil ein mangelhaftes Produkt einen Schadensfall verursacht hat. Im Verhältnis zum Kunden liegt ein werkvertraglicher Mangel vor; der Betrieb ist verpflichtet, diesen zu beheben. Und das, obwohl ihn keine Schuld an dem Mangel trifft. Gegenüber dem Kunden trägt er jedoch die Verantwortung für zum Abnahmezeitpunkt fehlerhafte Herstellerprodukte, gleichgültig, ob ein Konstruktions- oder Materialfehler vorliegt oder eine falsche Montageanleitung beigefügt ist.

Haftungsübernahmevereinbarung des ZVSHK

SHK-Betriebe bedienen sich bei der Auftragsdurchführung nicht nur eigenen Personals. Vielfach werden Sub-/Nachunternehmen für Teile der Leistung beauftragt oder Fremdpersonal, d.h. Leiharbeitnehmer, hinzugezogen. Welche Risiken hiermit verbunden sind, soll dieses Merkblatt aufzeigen. 

Welche Risiken hiermit verbunden sind, soll dieses Merkblatt aufzeigen. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, um diese Risiken nach Möglichkeit zu minimieren. Das Merkblatt beschäftigt sich im ersten Teil mit der Konstellation Unternehmer – Nachunternehmer. Im zweiten Teil wird die Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung behandelt. Im Anhang befinden sich Muster­formulare und sonstige Zusatzinformationen.

weiter zu ZVSHK-Merkblatt Haftungsrisiken

In Unternehmen wird man immer wieder mit der sensiblen Frage des Datenschutzes konfrontiert. Datenschutz ist als Grundrecht für Jedermann im Europäischen Recht verankert.

Zum Schutz des Einzelnen dürfen personenbezogene Daten danach nur für bestimmte Zwecke und mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden, oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Die nationale Umsetzung dieses Grundrechts erfolgt über das Bundesdatenschutzgesetz.

Mehr zu Datenschutz im Betrieb

Für Hausbesitzer hat sich seit dem 1. Januar 2013 einiges geändert, denn zu diesem Zeitpunkt fiel das in Deutschland geltende Monopol des Bezirksschornsteinfegermeisters. Und das hat Folgen!

Ab diesem Jahr hat jeder die Möglichkeit einen Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Gleichzeitig können  viele Aufgaben, die bisher vom Schornsteinfeger erledigt werden mussten, auch von speziell qualifizierten SHK-Fachbetrieben übernommen werden.

Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Sie verlangen vom Auftraggeber aufgrund der erbrachten Leistung Ihren Werklohn. Ihr Auftraggeber ist jedoch der Auffassung, dass die Leistung mangelhaft ausgeführt wurde und verweigert die Zahlung.

Es kann zum Rechtsstreit kommen, weil

  • Ihr Auftraggeber Nachbesserung verlangt oder den Preis mindern will.
  • er die Rückabwicklung des gesamten Auftrages will,
  • geleistete Zahlungen zurückverlangt oder auch Schadenersatzansprüche geltend macht, weil er z.B. eine andere, teurere Firma beauftragt hat.
Rechtsstreitigkeiten aus Werkverträgen nun versicherbar

Der ZDH warnt vor Formularvertragsanschreiben der portugiesischen Firma United LDA, die derzeit im Umlauf sind.Diese u. a. auch an Handwerksbetriebe adressierten Anschreiben erwecken den Eindruck, dass der Adressat kostenlos eine Eintragung in das Branchenverzeichnis „Fachregister Wirtschaft & Unternehmen“ (www.fachregisterwu.de) vornehmen lassen könne.

Tatsächlich werde durch die Rücksendung des unterzeichneten Anschreibens jedoch ein Vertrag über die kostenpflichtige Eintragung in das Register in Höhe von 1.011 Euro exkl. Mehrwertsteuer pro Jahr geschlossen.
Der ZDH prüft derzeit mit der Wettbewerbszentrale, ob eine Abmahnung der Angebotsschreiben wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht begründet ist. Unabhängig davon bittet der ZDH, die Mitgliedsbetriebe in Kenntnis zu setzen und von einer Rücksendung eines unterzeichneten Formularvertrages abzuraten. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass anlässlich der Urlaubszeit eine grundsätzliche Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe hinsichtlich dieses Themas (Adressbuchverlage) empfehlenswert ist. Erfahrungsgemäß steigt die Zahl derartiger Angebote während der Urlaubszeit überproportional.

Durch die Insolvenz des Herstellers von "WhisperGen - Mini/Mikro-BHKW" ergeben sich für Betriebe, die dieses Produkt verbaut haben rechtliche Fragestellungen.

Mitgliedsbetrieben steht die rechtliche Argumentation zur Verfügung, die der ZVSHK in diesem Zusammenhang veröffentlicht hat.

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