FACHBETRIEBSSCHULUNG

Termin

15.03.2018 09:00 - 15.03.2018 15:00

Status

Anmeldezeitraum abgelaufen

Anmeldung möglich bis

05.03.2018, 00:00 Uhr

Leitung

  • Frank Lützenkirchen

Anmeldung

Der Anmeldezeitraum für diese Veranstaltung ist bereits abgelaufen.

Offene Veranstaltungen
Heizungstechnik
gemäß Wasserhaushaltsgesetz für Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen

Seit 1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Seitdem muss jeder SHK-Betrieb, der an einer Heizöllageranlage mit mehr als 1.000 Liter Volumen tätig werden will, Fachbetrieb im Sinne des WHG bzw. der AwSV sein.

Ein Fachbetrieb muss, bei Arbeiten an Heizölverbrauchsanlagen, über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über sachkundiges Personal verfügen. Nur anerkannte Fachbetriebe mit Gütezeichen einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft und einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation dürfen Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Litern ausführen.

Wenn Sie im Bereich der Heizölverbraucheranlagen tätig sind und die Qualifikation zum anerkannten Fachbetrieb gemäß WHG erwerben bzw. aufrechterhalten wollen sind Sie gemäß neuer AwSV dazu verpflichtet sich alle 2 Jahre weiterbilden zu lassen. Mit dem Besuch unsere Schulungsveranstaltung kommen Sie dieser Verpflichtung nach.

Seminarinhalte

  • Rechtsgrundlagen für die Lagerung von Heizöl
  • Bestimmungen zur Heizöllagerung
  • technische Bestimmungen für Ölleitungen zur Versorgung von Ölfeuerungsanlagen
  • fachgerechter Einbau von Grenzwertgebern und Leckanzeigegeräten
  • Prüfung zum anerkannten Fachbetrieb gemäß WHG

Zielgruppen

  • Gesellen
  • Sachverständige
  • Meister
  • SHK-Unternehmer
  • Ingenieure

Anzahl Teilnehmende

Max. 35

Kosten

  • 200,00 €

Stornogebühren gelten gemäß unserer AGB.