Neuer Datenschutz ab Mai 2018

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22.01.2018

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr (EU-Datenschutz- Grundverordnung – DSGVO) vom 27. April 2016 in Kraft. Zeitgleich gelten auch die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018). Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.

Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Entsprechend hat der ZVSHK den Leitfaden "Datenschutz im Betrieb" aktualisiert. Der Leitfaden thematisieren die für die handwerkliche Praxis wichtigsten Aspekte und Fragen. Er bietet neben rechtlichen Erklärungen zahlreiche Beispielsfälle, Checklisten und Muster, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Den Leitfaden finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage des Fachverbandes zum Download.

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