Neue Ofenbauer-Umweltplakette erhältlich

11.05.2011

Die Novellierung der 1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung  (1. BImSchV) fordert die Einhaltung von Emis

sionsgrenzwerten für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen. Kann die Einhaltung nicht bis Ende 2013 nachgewiesen werden, sind die Feuerstätten im Zeitraum von 2015 bis 2025 nachzurüsten, auszutauschen oder außer Betrieb zu nehmen. Die Verschärfung der Grenzwerte durch die 1. BImSchV aktiviert somit ein beachtliches Marktpotential im Bereich bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen. Etwa 14 Mio. Betreiber von Einzelraumfeuerungs-anlagen müssen über die Gesetzesänderung informiert werden.
Als kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen rund um Kamine und Öfen, sollte der qualifizierte Ofen- und Luftheizungsbauer diese Aufgabe übernehmen und nicht der Konkurrenz überlassen. Der ZVSHK hat ein Werkzeug entwickelt, um den Ofen- und Luftheizungsbauer in dieser Aufgabe zu unterstützen, die Ofenbauer-Umweltplakette. Weitere Informationen zur Ofenbauer-Umweltplakette finden Sie angefügten Dokument unterhalb des Textes. Zum bestellen der Ofenbauer-Umweltplakette klicken Sie HIER.

 
 

Dokumente Ofenbauer-Umweltplakette

  • Informationen zur neuen Ofenbauer-Umweltplakette

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