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Ab 1. Oktober 2022 verpflichtend Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich
04.10.2022
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung.
Die EnSimiMaV verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u.a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. In einem vereinfachten Verfahren ist (visuell) zu prüfen:
- ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
- ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten
Weitere Informationen sowie verschiedene Dokumente finden Sie unter: https://www.zvshk.de/technik/news/heizungs-klima-lueftungstechnik/details/artikel/7682-heizungspruefung-und-hydraulischer-abgleich/
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§7a-Verbändevereinbarung von ZVEH und ZVSHK aktualisiert ZUSAMMENARBEIT ZUM GELINGEN DER ENERGIEWENDE
13.06.2022
Sankt Augustin, 10. Juni 2022 - Mit der Überarbeitung der bestehenden §7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in das Installateurverzeichnis schaffen die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke sowie die Elektro-Handwerke die Grundlage für gewerkeübergreifendes Arbeiten im Zuge der Energiewende und sorgen gleichzeitig dafür, dass die hohen Qualifikationsanforderungen im Handwerk auch künftig sichergestellt werden.
Mit der Energiewende nimmt die Bedeutung des gewerkeübergreifenden Arbeitens zu. Gewerke, die früher in voneinander getrennten Leistungsbereichen agierten, wachsen im Hinblick auf eine zunehmende Elektrifizierung des Wärmemarktes, Sektorkopplung und digitaler Vernetzung der Gebäudetechnik weiter zusammen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Komplexität die Anforderungen an die Systemkompetenz und diesbezügliche Qualifikation der Fachkräfte.
Vor diesem Hintergrund haben sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entschlossen, ihre bereits bestehende handwerksrechtliche §7a-Verbändevereinbarung zu aktualisieren und in einigen Punkten nachzujustieren. Sie legen damit die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten. Die §7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert zudem die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §7a HwO an die Hand.
Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am Donnerstag, den 09.06.2022, durch ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann sowie ZVEH-Präsident Lothar Hellmann und ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, in Wiesbaden.
Parallel zu der §7a-Vereinbarung hoben beide Verbände mit einer weiteren Verbändeerklärung die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (Strom, Gas und Wasser) hervor. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen fachlichen Qualifikationen für Arbeiten am Strom- oder Gasnetz an Verteilnetzen vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden. Das Installateurverzeichnis stellt somit im Sinne der Versorgungssicherheit und präventiven Gefahrenabwehr ein zusätzliches Instrument zur sicheren Ausführung dieser anspruchsvollen Tätigkeiten dar. Darüber hinaus hilft der auf dieser Basis vergebene Installateurausweis, unnötige Bürokratie zu vermeiden, weil er eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und ohne Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung vorzunehmen.
Beim Eintrag in die Handwerksrolle und dem Eintrag ins Installateurverzeichnis handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren. Beide haben jedoch das gleiche Ziel: sicherzustellen, dass bei den ausführenden Fachbetrieben, die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen vorhanden sind, um so die Sicherheit der Strom-, Gas- und Wassernetze zu gewährleisten. Beide Verfahren stellen damit für die beteiligten Verbände wichtige Faktoren dar, die gewährleisten, dass die Energiewende auf fachlich hohem Niveau umgesetzt wird.
„Die Energie- und Klimawende wird die Stromversorgung in Deutschland grundlegend verändern. Für den geplanten Wärmepumpenhochlauf werden insbesondere auf lokaler und häuslicher Ebene sichere Verteilnetze benötigt. Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaikanlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordern zusätzliche Kompetenzen. Marktteilnehmer, Netzbetreiber und Handwerksunternehmen müssen diesen neuen Anforderungen gerecht werden um die Netze zukunftssicher zu machen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. ZVEH und ZVSHK leisten mit der überarbeiteten Vereinbarung hierzu einen wichtigen Beitrag", so ZVSHK-Präsident Michael Hilpert.
Quelle: ZVSHK
mehr erfahrenCheckliste und Verträge nach Vertragsabschlüssen Neue Erlasse zu Preissteigerungen
31.03.2022
Neue Erlasse auf Bundesebene
Seit dem 25. März 2022 hat das Bundesbau- und des Bundesverkehrsministeriums zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukrainekriegs neue Erlasse veröffentlicht.
Laufende Vergabeverfahren
Soweit Vergabeverfahren bereits eingeleitet sind, aber die Angebote noch nicht geöffnet wurden, sind Stoffpreisgleitklauseln nachträglich einzubeziehen. Ausführungsfristen sind an die aktuelle Situation anzupassen. Gegebenenfalls ist die Angebotsfrist zu verlängern.
Grohe strapaziert die Nerven des Handwerks
31.01.2022
Die neue Vertriebsstrategie der Firma Grohe setzt auf "unterschiedliche Kanäle", wie es verwaschen ausgedrückt wird. Klartext ist: Der Baumarkt wird aktiver bedient. Nun, das allein hebt Grohe noch nicht von anderen Baumarktbelieferern ab. Es ist die neue Qualität der dahinter steckenden Botschaft. Grohe schert sich einen Teufel um die Interessen seines – wie Grohe schreibt - "wichtigen Partners im dreistufigen Vertriebsweg". Mit Grohe QuickFix wird der Parallelwelt die Empfehlung vermittelt, dass der Endverbraucher die günstig erworbene Armatur ruhig auch noch selbst einbauen soll...
Damit ist Grohe ganz objektiv auf dem Weg vom Marktpartner des Handwerks zu einem x-beliebigen Anbieter, auch wenn es subjektiv von Grohe anders beteuert wird.
Der Präsident des ZVSHK, Michael Hilpert, hat dazu klare Worte gefunden. (lesen Sie weiter)
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