Aktuelle Planerhaftung im Licht des neuen Vertragsrechts
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haftungsfallen bei Mitwirkung des Planers bei der Vergabe und bei der Ausarbeitung von Bauverträgen
Seit Anfang 2018 gibt es ein neues kodifiziertes Baurecht im BGB. Auch für Architekten und Ingenieure haben sich vertragsrechtliche Änderungen und damit neue Haftungsrisiken ergeben. Häufig wird der Planer oder Architekt vom Auftraggeber um Beratung bzw. Ausarbeitung des Bauvertrages gebeten. Die Leistungsphase 7 beinhaltet die Mitwirkung bei der Vergabe und schafft den Raum für die Aufstellung von Vertragstexten und Vertragsverhandlungen. Damit das rechtlich "schöpferische" Wirken nicht zu unüberschaubaren Risiken und neuen Haftungsfeldern führt, sollte der Planer Grundkenntnisse im Vertragsrecht besitzen. Der Vortrag wird praxisbezogen gehalten, d.h. mit realen Beispielen aus dem Geschäftsalltag der Planer und aus der Prozesserfahrung der Kanzlei angereichert; die aktuelle Rechtsprechung zu Thema findet Berücksichtigung; Manuskriptunterlagen werden anschließend zur Verfügung gestellt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Mitwirkung bei der Vergabe als Grundleistung der Leistungsphase 7 (HOAI)
- Felder für die Rechtsberatung durch Planer/Architekten
- Beratungspflichten des Planers/Architekten zu baurechtlichen Fragen
- Grundsätze bei der Gestaltung von Bauverträgen
- Haftungsfallen bei der Ausarbeitung von Bauverträgen
- Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
Zielgruppe
- Ingenieure
Datei-Downloads
Kosten
- 75,00 €
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