Fachunternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Fachunternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) 09.08.2021

Die Unternehmererklärung gehört zu den zentralen Verpflichtungen des SHK-Handwerkers. Dies gilt u.a. für den Einbau von Wärmeerzeugern, Rohrleitungen, Dämmungen, Pumpen, Regelungen und Klima- und raumlufttechnischen Anlagen.

Der ZVSHK stellt seinen Mitgliedern ein einheitliches Formular der SHK Fachverbände zur Verfügung. Die Unternehmererklärung wird außerdem in die Formularmustermappe integriert.

Mitglieder finden die Unternehmererklärung nach GEG unter Fachbesucher / Informationen-Dokumente / Technik im geschützten Bereich.

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Fachbesucher