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Haftungsübernahmevereinbarungen sind seit vielen Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um den SHK-Mitgliedsbetrieben unnötige Kosten und Papierkram zu ersparen.
Der ZVSHK schließt mit Herstellern der SHK-Branche sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen (früher Gewährleistungsvereinbarungen) ab. Inhalt dieser Vereinbarungen ist es, dem SHK-Mitgliedsbetrieb einen Ersatz seiner Aufwändungen zu geben, die ihm deshalb entstehen, weil ein mangelhaftes Produkt einen Schadensfall verursacht hat. Im Verhältnis zum Kunden liegt ein werkvertraglicher Mangel vor; der Betrieb ist verpflichtet, diesen zu beheben. Und das, obwohl ihn keine Schuld an dem Mangel trifft. Gegenüber dem Kunden trägt er jedoch die Verantwortung für zum Abnahmezeitpunkt fehlerhafte Herstellerprodukte, gleichgültig, ob ein Konstruktions- oder Materialfehler vorliegt oder eine falsche Montageanleitung beigefügt ist.
Im Normalfall muss sich der SHK-Betrieb...
Artikel lesen...Für Hausbesitzer hat sich seit dem 1. Januar 2013 einiges geändert, denn zu diesem Zeitpunkt fiel das in Deutschland geltende Monopol des Bezirksschornsteinfegermeisters. Und das hat Folgen: Ab diesem Jahr hat jeder die Möglichkeit einen Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Gleichzeitig können viele Aufgaben, die bisher vom Schornsteinfeger erledigt werden mussten, auch von speziell qualifizierten SHK-Fachbetrieben übernommen werden.
Artikel lesen...Liebe Innungsmitglieder,
das kennen Sie:
Sie verlangen vom Auftraggeber aufgrund der erbrachten Leistung Ihren Werklohn. Ihr Auftraggeber ist jedoch der Auffassung, dass die Leistung mangelhaft ausgeführt wurde und verweigert die Zahlung. Es kann zum Rechtsstreit kommen, weil
- Ihr Auftraggeber Nachbesserung verlangt oder den Preis mindern will.
- er die Rückabwicklung des gesamten Auftrages will,
- geleistete Zahlungen zurückverlangt oder auch Schadenersatzansprüche geltend macht, weil er z.B. eine andere, teurere Firma beauftragt hat.
Der ZDH warnt vor Formularvertragsanschreiben der portugiesischen Firma United LDA, die derzeit im Umlauf sind. Diese u. a. auch an Handwerksbetriebe adressierten Anschreiben erwecken den Eindruck, dass der Adressat kostenlos eine Eintragung in das Branchenverzeichnis „Fachregister Wirtschaft & Unternehmen“ (www.fachregisterwu.de) vornehmen lassen könne. Tatsächlich werde durch die Rücksendung des unterzeichneten Anschreibens jedoch ein Vertrag über die kostenpflichtige Eintragung in das Register in Höhe von 1.011 Euro exkl.
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