DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT
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06.07.2018, 00:00 UhrAnmeldung
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Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im Format "Praxis Datenschutz" anschaulich aufbereitet. Zudem finden Sie zu vielen Themen Muster, Checklisten und Beispielsfälle.
Zielgruppen
- Gesellen
- Sachverständige
- Meister