Neue Förderbedingungen der BAFA - Effiziensklasse A für Umwälzpumpen gefordert
Ab dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig,wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie)
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
(Quelle:Der WärmePumpenPartner)
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